
Korb
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1.1 Wenn nicht andere Bedingungen vereinbart waren, gilten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen(weiter nur AGB), erteilt mit den Bestimmungen des Handelsgesetzgerechts Geschäftbeziehungen , die zwischen Gesellschaft SKETCH s.r.o., Ružomberská 6, Bratislava, ID Nr.: 35 877 529 seitens des Verkäufers und seinen Geschäftspartnern seitens des Käufers stehen und unterschrieben das Formular des Verkäufers „Kaufvertrag" (weiter nur Vertrag). Diese AGB sind nicht für Dealers, mit denen der ganzjährige Rahmenvertrag unterschrieben ist, gültig.
1.2 AGB bilden einen Bestandteil des Kaufvertags und bei der Ausstellung und Unterzeichnung des Vertrags bestätigt der Käufer seine Stimmung mit diesen AGB.
2.1 Eine Lieferung von Werbeartikeln ohne oder mit Druck (weiter nur „die Ware"), fixbestellt der Käufer in Kaufvertrag mit allen Anhängen ist eine Gegenstandfüllung.
3.1 Der Preis, der bei jeder Ware und in Preisliste gesetzt ist, ist ohne MWSt. gesetzt und wenn schriftlich nicht ein anderer Preis vereinbart ist oder wenn im Laufe des Jahres der Preis in korrigierter Preisliste nicht korrigiert ist, represäntiert es einen gültigen Waren- und Druckkaufpreis zum Kaufvertragsaufnahme in dem Tag. Im Fall der Preislisteaufgabe zu dem Katalog ist der Waren- und Druckkaufpreis mit den Preisen und event. Bedingungen in der gültigen Preisliste (gültige zu dem Datum des Kaufvertagsunterschrieben) geregelt.
3.2 Die Warenpreise sind EXW angeführt.
3.3 Der Warenpreis ist exkl. Verpackungskosten und Lieferkosten angeführt. Diese Kosten werden separat fakturiert (aufgrung gültigen Preisliste der slowakischen Post, oder Kurierdienst UPS ).
3.4 Preis der Ware bateriengespeist ist exkl.Baterienpreis angeführt (wenn im Katalog nicht anders angeführt) und es ist nötig dies separat zu bestellen.
3.5 Zu dem Druckpreis sind die Zuschläge für Technologien in der gültigen Preisliste genannt dazu kalkuliert.
3.6 Zu dem Warenpreis ist einen Zuschlag in Wert von 12,00€ im Falle der Bestellwerte bis 17,00€ dazu kalkuliert und einen Zuschlag in Wert von 8,00€ im Falle der Bestellwerte bis 33,00€ (Summe ist ohne MWSt.).
3.7 Der Verkäufer gewährt in Rahmen einzelnen Bestellungen - Verkaufsvertäge folgende Nachlässe:
a.) Mengenrabatt von Warenpreis exkl. MWSt.
| 0 - 300 € | 0 € | 0% |
| 300 - 700 € | 20 € | 2% |
| 700 - 1 000 € | 40 € | 3% |
| 1 000 - 1 500 € | 60 € | 4% |
| 1 500 - 2 500 € | 100 € | 5% |
| 2 500 - 3 500 € | 180 € | 6% |
| 3 500 - 5 000 € | 280 € | 7% |
| 5 000 - 6 500 € | 400 € | 8% |
4.1 Bezugnehmend auf den Lagerstand ist die Lieferzeit:
a) 1 - 5 Wochen für Aufträge ohne Druck
b) 2 - 5 Wochen für Aufträge mit Druck
4.2 Bei dem Auftrag mit Druck fängt der Zeitverlust der Lieferzeit an dem Tag an, wenn alle Druckunterlagen übergenommen sind.
4.3 Bei der Anforderung für die Druckunterlagenbestätigung fängt der Zeitverlus der Lieferzeit an dem Tag der Unterlagenbestätigung an. Der Verkäufer ist verpflichtet spätestens bis 5 Werktage von dem Tag des Kaufvertagsunterschreibens und einer kompletten Druckunterlagenübernahme eine Vorlage zur Bestätigung zu liefern.
4.4 Bei der vereinbarten Vorauszahlung fängt der Zeitverlust der Lieferzeit an dem Tag an, wenn wir die Zahlung in Totalsumme an Konto der Verkäufers erhalten werden.
4.5 Der Käufer kann mit dem Verkäufer eine dringende Lieferzeit vereinbaren. In diesem Fall wird der Käufer einen Expresszuschlag in der Höhe nach dem Aufsatz 3.5 BEDINGUNGEN zahlen
5.1 Der Käufer zeichnet in dem Vertag eine von den Warenliefervarianten aus:
5.2 Ort und Zeit Gegestandfüllung ist bei den Varianten:
a) 1 Filialensitz
b) 2 bis 5 Ort und Zeit Warenabgabe dem ersten unabhänginen Autofrachtführer, oder der Post in dem Sitz des Verkäufers
c) 6 Ort der Warenabgabe des Käufers, oder von ihm beauftragten dritten Person
5.3 Wenn nicht anders vereinbart ist, zählt die Transportkosten der Käufer aufgrund Varianten osdt.5.1. folgendes:
a) 2 bis 5 direkt dem Autofrachtführer
b) 6 dem Veräufern durch die in der Rechnung angeführte Artikel
5.4 Der Verkäufer ist zuständig für den Vertagsgegenstand nur teilweisse zu füllen und der Käufer ist verpflichtet diese Teilfüllung zu übernehmen.
6.1 Der Käufer haftet den Kaufpreis für gelieferte Ware und Dienste inkl. event.Transport-, Verpackungskosten oder event. Zuschläge und MWSt. zu überweissen.
6.2 Nach dem Gegendvertrag wird im Kaufvertrag eine von diesen Variante der Zahlungsform ausgezeichnet:
a.) die Rechnung nach der Lieferung
b.) in Bar bei Warenübernahme
c.) Nachnahme (Autoverkehr, Post)
6.3 Wenn es um einen neuen Kunde geht, bei den ersten drei Abnahmen sind bei der Zahlung nur die Variante B und C möglich 6.2.
6.4 Bei der A Variante hat der Verkäufer ein Recht für Fakturation an dem Tag der Warenübernahme des Käufers oder des ersten öffentlichen Frachtführer.
6.5 Die Fähigkeit ist bis 10 Tage von der Rechnungsausstellung. Die Rechnung ist als bezahlt an dem Tag der Zahlungserhaltung angesehen.
6.6 Der Verkäufer ist berechtigt auch die Teilfüllung der Vertragsgegenstadt zu fakturieren und der Käufer ist verpflichtet diese Rechnung in Fähigkeitsperiode zu überweisen.
6.7 Der Käufer erwirbt das Besitzrecht auf die Ware nur am Tag, wenn der Kaufpreis in Totalhöhe dem Verkäufer bezahlt wird.
6.8 Zahlungsverhaltung oder Zahlungsverkürzung aus dem Grund des Gegenguthabens ist nicht erlaubt, wenn schriftlich nicht anders vereinbart war.
7.1 Bei der Variante A aufgrund Art. 6.2 ist eine Vertragsstrafe in der Höhe 0,5% von dem Schuldbetrag für jeden Tag der Zahungsverzugdauer getätigt. Wenn die Zahlungsverzugdauer länger als 30 Tage ist, die nächste Vertragsstrafe in der Höhe von 10% von dem Schuldbetrag für jede angefangene 30 Tagen Periode getätigt.
8.1 Der Verkäufer kann von dem Vertrag rücktreten, wenn der Käufer mit der Vorschusszahlung länger als 10 Tage nach dem vereinbarten Termin verspätet ist, weiter im Falle Grobverletzung des Vertrags, oder im Falle mit dem Handelsgesetz festgestellt.
8.2 Rücktritterklärung muss schriftlich sein und der Grund des Rücktritts muss angeführt sein. Mit der Erklärungsabgabe ist der Vertrag storniert.
8.3 Im Falle des Verkäuferstrücktritt von dem Vertrag (ausgenommen dem Fall aufgrund Art.) haftet der Verkäufer das Abstandsgeld in der Höhe von 50% von dem vereinbarten Kaufpreis der Lieferung dem Käufer, spätestens bis 10 Tage nach dem Vertragsstornierung.
8.4 Im Falle des Verkäufersrücktritts von dem Vertrag auf Grund Grobverletzung des Vertrags von dem Käufer haftet der Käufer dem Verkäufer die ganze abgeholte und nicht bezahlte Ware zu retournieren und eine Stornogebühr in der Höhe von 50% von dem vereinbarten Kaufpreis der nicht bezahlten Ware dem Verkäufer zu decken.
8.5 Der Verkäfer kommt nicht für die Lieferung oder Lieferunmöglichkeit auf Grund seiner höherer Macht oder im Falle, wenn die bestellte Ware in der gewünschten Frist auf dem Markt nicht erreichbar ist auf . Der Verkäufer informiert in diesem Fall den Käufer mit Lieferscheinangabe oder auf der Teilfüllungsrechnung mit einem verlängerten Nachfrist, oder über eine Lieferungsunmöglichkeit im Allgemeinen. Es entsteht dem Käufer kein Recht für event. Schadenersatz. Eine Zustimmung mit diesem Ersatztermin wird schriftlich (auch mit Fax) von dem Käufers dem Verkäufer in der markierten Frist bestätigt. Wenn der Käufer so nicht tut, ist es wie ein Käufersrücktritt befindet und der Verkäufer storniert ohne nächste Mahnung alle Artikel von dem Auftrag.
9.1 Wenn von dem Käufer ein Warendruck im Vertrag vereinbart wird und eine grafische Ansicht erstellt ist und die Ansicht ist von dem Käufer schriftlich oder elektronisch bestätigt, der Käufer hat kein Recht eine kostenlose Korrektion oder Rücktritt vom Vertrag zu beantragen (exkl.Ausschussdruck oder beschädigtes Druck).
9.2 In Beginnzeitpunkt, wenn die Ware von dem Käufer oder dem ersten öffentlichen Frachtführer übergenommen war, übernimmt der Käufer ein Verlust-, Zerstörungs- oder Beschädigungsrisiko der Ware.
9.3 Für Fehlerverantwortungsbetätigung sind für die Vertragsparteien die Stimmungen §422 und Handelsgesetz verbindlich.
9.4 Auffindbare Fehler müssen von dem Käufer schriftlich in Reklamationsstatutgerecht dem Verkäufer spätestens bis 7 Tage nach der Warenlieferung mitgeteilt, die Blindfehler spätestens bis 6 Monaten. Reklamation hat keinen aufschiebenden Effekt auf die gegenständliche Rechnungsfähigkeit.
9.5 Der Verkäufer ist verpflichtet die akzeptierten Fehler mit einer Korrektion, einer Ersatzfüllung, einer Gutschrift oder mit einer anderen vereibarten Weise spätestens bis 2 Monaten von dem Reklamationsempfang wegbringen. Weitere Ansprüche, vor allem Schadenersatzansprüche sind von Fehlerverantwortung ausgeschieden.
9.6 Die Mengendifferenze, die mit dem Käufer ausser des Verkäufersraum festegestellt worden, müssen zur Akzeptierung mit einen Zeugnis des dritten Person belegt sein.
9.7 Nichbezahlung für die gelieferte Ware in der 30 Tagenfrist nach dem Fristablauf ist wie ein Grobverletzung des Vertrags befindet.
10.1 Im Falle, die nicht mit diesen BESTIMMUNGEN aufbereit sind, wird die Vertragsbeziehung von Handelsgesetz geführt und im Streitfall wird das zuständige Ortgericht in dem Bezirk des Verkäferssitz entscheiden.
10.2 Warnung: Die, in diesem Katalog angeführtene Artikel sind nur für Werbezwecke bestimmt.